Informationen zum Urheber- und Nutzungsrecht

1. Das Urheberrecht
Urheber von Fotografien ist grundsätzlich der Fotograf. Er alleine entscheidet über
die Verwendung seines Werkes und über die Vergabe der Nutzungsrechte. Das
Urheberrecht ist nach deutschem Recht nicht übertragbar.

2. Das Nutzungsrecht
Ein Nutzer (Kunde) erhält das Recht, Fotografien zu seinen Zwecken zu nutzen.
Nutzungsrechte können ausschließlich vom Urheber (Fotograf) oder vom Inhaber
eines ausschließlichen Nutzungsrechtes mit ausdrücklichem Einverständnis des
Urhebers eingeräumt werden.

3. Beschränkung von Nutzungsrechten
Nutzungsrechte können zeitlich, räumlich und inhaltlich beschränkt werden. Soweit
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, darf der Auftraggeber oder
Nutzer die Fotografien ausschließlich zum angegebenen Zweck verwenden und
erhält somit ein einmaliges Nutzungsrecht. D.h. die Nutzung ist zeitlich und räumlich
unbeschränkt, inhaltlich allerdings auf den vom Auftraggeber angegebenen
Zweck beschränkt. Die inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte können nachträglich
beim Fotografen beantragt und gegen eine Vergütung erworben werden.
So dürfen z.B. Bewerbungsportraits nicht ohne Zustimmung des Urhebers auf
kommerziellen Internetseiten verwendet werden oder z.B. für den privaten Zweck
in Auftrag gegebene Aktfotos nicht als Poster gedruckt und verkauft werden.

4. Einfaches Nutzungsrecht
Einfache Nutzungsrechte berechtigen einen Nutzer zur Verwendung der Fotos
neben potentiellen weiteren Nutzern (Urheber und ggf. Dritte). Soweit nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wird, erhält der Auftraggeber von Fotografien
die einfachen Nutzungsrechte.

5. Übertragung des Nutzungsrechtes
Der Inhaber eines einfachen Nutzungsrechtes ist nicht berechtigt, Nutzungsrechte
an Dritte weiterzugeben, d.h. Dritten die Erlaubnis zu erteilen, die Fotos zu nutzen.
Sind vom Fotografen bereits Nutzungsrechte an einen Auftraggeber bzw. Nutzer
vergeben, können an Drittnutzer nur noch einfache Nutzungsrechte vergeben werden.

6. Ausschließliches Nutzungsrecht
Ein ausschließliches Nutzungsrecht berechtigt den Nutzer von Fotografien zur
ausschließlichen Nutzung unter Ausschluss von Drittnutzern und kann deshalb
nur ein einziges mal vergeben werden. Dieses Recht wird vorab ausdrücklich mit
dem Fotografen vereinbart und entsprechend vergütet. Der Fotograf behält sich
das Recht zur Nutzung zu eigenen Werbezwecken vor. Der Inhaber eines ausschließlichen
Nutzungsrechtes kann dieses an Drittnutzer abtreten (= Weitergabe)
oder Drittnutzern einfache Nutzungsrechte nach eigenem Ermessen einräumen (=
Einräumung von Unternutzungsrechten). Beides bedarf allerdings der ausdrücklichen
Genehmigung des Urhebers (Fotografen).

7. Angaben bei Nutzung

Bei jeder publizistischen Verwendung von Fotografien (insbesondere bei Presseveröffentlichungen)
muss der Urheber eines Fotos (Fotograf) klar erkennbar sein.
Deshalb ist grundsätzlich der Fotograf in folgender Form als Quelle anzugeben:

Foto: Anja Mackenbach‚ www.anixma.de

Diese Angabe soll in unmittelbarer Nähe des Fotos stehen. Sollte dies gestalterisch
nicht möglich sein, ist die Angabe so zu platzieren, dass eine Zuordnung
einfach und eindeutig möglich ist.
Den ausführlichen Gesetzestext zum Urheberrecht (UrhG) finden Sie im Internet
unter: http://bundesrecht.juris.de/urhg



Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

I.Allgemeines

1.Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom
Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2.Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch
den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3.Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden
Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden
erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4.Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle
zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.


II.Überlassenes Bildmaterial

1.Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher
technischen Form sie vorliegen.Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2.Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte
Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3.Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu
vergüten sind.
4.Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz
hierfür geleistet wird.
5.Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen
Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6.Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen,
sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß,
vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.


III.Nutzungsrechte


1.Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2.Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert
vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3.Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom
Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde
angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich
das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse
zur Verfügung gestellt worden ist.
4.Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist
honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:eine
Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden,produktbegleitenden Prospekten, bei
Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des
Bildmaterials, die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art
(z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten,
Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials
gem. Ziff.III 3. AGB dient, jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder
ähnlichen Datenträgern,jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken
oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Daten-fernübertragung oder auf Datenträgern, die zur
öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5.Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung
eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen
und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert
oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6.Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf
andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7.Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der
Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.


IV.Haftung

Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn,es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über
das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen,
Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der
konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.


V.Honorare

1.Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen
Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich
der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2.Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2.
AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3.Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für
erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu
Lasten des Kunden.
4.Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und
gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout-
und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens
€ 75,00 pro Aufnahme an.
5.Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechts-
kräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber
entscheidungsreifen Gegenforderungen.


VI.Rückgabe des Bildmaterials

1.Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung,
spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei
Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2.Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke
der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens
innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine
Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
3.Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung.
Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim
Fotografen.


VII.Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz

1.Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder
Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu
zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2.Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein
Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
3.Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.V.1. oder 2.
gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von € 0,25 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge
oder Dia-Duplikate € 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
4.Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadens-ersatz zu leisten, ohne
dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von € 40,00 pro s/w- oder Colorabzug oder
KB-Dia-Duplikat € 125,00 pro Mittel- oder Groß-format-Dia-Duplikat € 250,00 pro Dia-Original, Negativ oder
anderem Unikat € 500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.Bei Beschädigungen sind
die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit
herabzusetzen.Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder
gar kein Schaden eingetreten ist.
5.Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches
Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des
Nutzungshonorars zu zahlen.
6.Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.


VIII. Schlussbestimmungen

1.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2.Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3.Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine
sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch
am nächsten kommt.
4.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.