Informationen zum Urheber- und Nutzungsrecht
1. Das Urheberrecht
Urheber von Fotografien ist grundsätzlich der Fotograf. Er alleine
entscheidet über
die Verwendung seines Werkes und über die Vergabe der Nutzungsrechte. Das
Urheberrecht ist nach deutschem Recht nicht übertragbar.
2. Das Nutzungsrecht
Ein Nutzer (Kunde) erhält das Recht, Fotografien zu seinen Zwecken zu
nutzen.
Nutzungsrechte können ausschließlich vom Urheber (Fotograf) oder vom Inhaber
eines ausschließlichen Nutzungsrechtes mit ausdrücklichem Einverständnis des
Urhebers eingeräumt werden.
3. Beschränkung von Nutzungsrechten
Nutzungsrechte können zeitlich, räumlich und inhaltlich beschränkt werden.
Soweit
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, darf der Auftraggeber oder
Nutzer die Fotografien ausschließlich zum angegebenen Zweck verwenden und
erhält somit ein einmaliges Nutzungsrecht. D.h. die Nutzung ist zeitlich und
räumlich
unbeschränkt, inhaltlich allerdings auf den vom Auftraggeber angegebenen
Zweck beschränkt. Die inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte können
nachträglich
beim Fotografen beantragt und gegen eine Vergütung erworben werden.
So dürfen z.B. Bewerbungsportraits nicht ohne Zustimmung des Urhebers auf
kommerziellen Internetseiten verwendet werden oder z.B. für den privaten Zweck
in Auftrag gegebene Aktfotos nicht als Poster gedruckt und verkauft werden.
4. Einfaches Nutzungsrecht
Einfache Nutzungsrechte berechtigen einen Nutzer zur Verwendung der Fotos
neben potentiellen weiteren Nutzern (Urheber und ggf. Dritte). Soweit nicht
ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wird, erhält der Auftraggeber von Fotografien
die einfachen Nutzungsrechte.
5. Übertragung des Nutzungsrechtes
Der Inhaber eines einfachen Nutzungsrechtes ist nicht berechtigt,
Nutzungsrechte
an Dritte weiterzugeben, d.h. Dritten die Erlaubnis zu erteilen, die Fotos zu
nutzen.
Sind vom Fotografen bereits Nutzungsrechte an einen Auftraggeber bzw. Nutzer
vergeben, können an Drittnutzer nur noch einfache Nutzungsrechte vergeben
werden.
6. Ausschließliches Nutzungsrecht
Ein ausschließliches Nutzungsrecht berechtigt den Nutzer von Fotografien zur
ausschließlichen Nutzung unter Ausschluss von Drittnutzern und kann deshalb
nur ein einziges mal vergeben werden. Dieses Recht wird vorab ausdrücklich mit
dem Fotografen vereinbart und entsprechend vergütet. Der Fotograf behält sich
das Recht zur Nutzung zu eigenen Werbezwecken vor. Der Inhaber eines
ausschließlichen
Nutzungsrechtes kann dieses an Drittnutzer abtreten (= Weitergabe)
oder Drittnutzern einfache Nutzungsrechte nach eigenem Ermessen einräumen (=
Einräumung von Unternutzungsrechten). Beides bedarf allerdings der
ausdrücklichen
Genehmigung des Urhebers (Fotografen).
7. Angaben bei Nutzung
Foto: Anja Mackenbach‚ www.anixma.de
Diese Angabe soll in unmittelbarer Nähe des Fotos stehen. Sollte dies
gestalterisch
nicht möglich sein, ist die Angabe so zu platzieren, dass eine Zuordnung
einfach und eindeutig möglich ist.
Den ausführlichen Gesetzestext zum Urheberrecht (UrhG) finden Sie im Internet
unter: http://bundesrecht.juris.de/urhg
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
I.Allgemeines
1.Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden
AGB genannt) gelten für alle vom
Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2.Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw.
des Angebots des Fotografen durch
den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur
Veröffentlichung.
3.Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei
Werktagen zu erklären. Abweichenden
Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende
Geschäftsbedingungen des Kunden
erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich
anerkennt.
4.Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne
ausdrückliche Einbeziehung auch für alle
zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
II.Überlassenes Bildmaterial
1.Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in
welcher Schaffensstufe oder in welcher
technischen Form sie vorliegen.Sie gelten insbesondere auch für elektronisches
oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2.Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten
Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte
Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3.Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind
eigenständige Leistungen, die zu
vergüten sind.
4.Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in
dem Fall, dass Schadensersatz
hierfür geleistet wird.
5.Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf
es an Dritte nur zu geschäftsinternen
Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6.Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität
oder Zustand des Bildmaterials betreffen,
sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das
Bildmaterial als ordnungsgemäß,
vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
III.Nutzungsrechte
1.Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen
Verwendung.
2.Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte
oder Sperrfristen müssen gesondert
vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das
jeweilige Grundhonorar.
3.Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die
einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom
Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder
Datenträger, welche/-s/-n der Kunde
angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung
ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich
das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des
Lieferscheins oder der Versandadresse
zur Verfügung gestellt worden ist.
4.Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,
Verbreitung oder Veröffentlichung ist
honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des
Fotografen. Das gilt insbesondere für:eine
Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in
Sammelbänden,produktbegleitenden Prospekten, bei
Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung
oder Umgestaltung des
Bildmaterials, die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des
Bildmaterials auf Datenträgern aller Art
(z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie
CD-ROM, CDi, Disketten,
Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der
technischen Verarbeitung des Bildmaterials
gem. Ziff.III 3. AGB dient, jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten
auf CD-ROM, CDi, Disketten oder
ähnlichen Datenträgern,jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im
Internet oder in Online- Datenbanken
oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne
elektronische Archive des Kunden handelt),
die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der
Daten-fernübertragung oder auf Datenträgern, die zur
öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies
geeignet sind.
5.Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch
elektronische Hilfsmittel zur Erstellung
eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Fotografen
und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht
abgezeichnet, nachgestellt fotografiert
oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6.Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder
teilweise auf Dritte, auch nicht auf
andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7.Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur
gestattet unter der Voraussetzung der
Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier
Zuordnung zum jeweiligen Bild.
IV.Haftung
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter
Personen oder Objekte, es sei denn,es wird ein entsprechend unterzeichnetes
Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über
das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von
Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen,
Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die
Betextung sowie die sich aus der
konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
V.Honorare
1.Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt
es sich nach der jeweils aktuellen
Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das
Honorar versteht sich zuzüglich
der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2.Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem
vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2.
AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist
dieses schriftlich zu vereinbaren.
3.Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und
Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für
erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im
Honorar enthalten und gehen zu
Lasten des Kunden.
4.Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das
in Auftrag gegebene und
gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen
als Arbeitsvorlage für Layout-
und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein
Honorar von mindestens
€ 75,00 pro Aufnahme an.
5.Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur
gegenüber unbestrittenen oder rechts-
kräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem
die Aufrechnung mit bestrittenen aber
entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VI.Rückgabe des Bildmaterials
1.Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der
Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung,
spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden;
beizufügen sind zwei
Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen
Genehmigung des Fotografen.
2.Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen
Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke
der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der
Kunde das Bildmaterial spätestens
innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein
keine andere Frist vermerkt ist. Eine
Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich
bestätigt worden ist.
3.Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten
in branchenüblicher Verpackung.
Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des
Transports bis zum Eingang beim
Fotografen.
VII.Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1.Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten)
Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder
Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in
Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu
zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2.Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht
zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein
Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
3.Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die
Zeit nach Ablauf der in Ziff.V.1. oder 2.
gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von € 0,25 pro Tag und
Bild für s/w- oder Color-Abzüge
oder Dia-Duplikate € 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere
Unikate.
4.Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist
Schadens-ersatz zu leisten, ohne
dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von € 40,00 pro
s/w- oder Colorabzug oder
KB-Dia-Duplikat € 125,00 pro Mittel- oder Groß-format-Dia-Duplikat € 250,00 pro
Dia-Original, Negativ oder
anderem Unikat € 500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem
Unikat.Bei Beschädigungen sind
die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren
Nutzungsmöglichkeit
herabzusetzen.Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein
höherer bzw. geringerer oder
gar kein Schaden eingetreten ist.
5.Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei
Abrechnung ohne Angabe, welches
Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine
Vertragsstrafe in Höhe von 50% des
Nutzungshonorars zu zahlen.
6.Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei
Nutzungsrechte begründet.
VIII. Schlussbestimmungen
1.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch
bei Lieferungen ins Ausland.
2.Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
3.Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
dieser AGB berührt nicht die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die
ungültige Bestimmung durch eine
sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung
wirtschaftlich und juristisch
am nächsten kommt.
4.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der
Wohnsitz des Fotografen.